Das Haus oder die Wohnung ist vermietet, nun hat man erst mal eine Sorge weniger. Doch auch nach der Vermietung kommen noch einige Verpflichtungen auf den Vermieter zu. Am besten man setzt sich schon vor der Vermietung mit diesen Themen auseinander, um später keine böses Erwachen zu provozieren. Denn im Großen und Ganzen ist alles über den Mietvertrag regelbar. Sollte man im Mietvertrag keine Regelung getroffen haben, ist es grundsätzlich Sache des Vermieters sich um den Garten zu kümmern. Weiterlesen »
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